Vereins-, Jugend- und Ehrenamtsförderrichtlinien der Gemeinde Baar-Ebenhausen

gültig ab Januar 2023

Neue „Vereins-, Jugend- und Ehrenamtsförderrichtlinien der Gemeinde Baar-Ebenhausen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Baar-Ebenhausen hat in seinen Sitzungen vom 31.05.2022 und 20.12.2022 neue Richtlinien zur Vereins-, Jugend- und Ehrenamtsförderung erlassen.
Die „Vereins-, Jugend- und Ehrenamtsförderrichtlinien der Gemeinde Baar-Ebenhausen“ treten mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft. Mit Ablauf des 31.12.2022 treten die „Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens und der Jugend in der Gemeinde Baar-Ebenhausen“ vom Dezember 1998, zuletzt geändert am 20.02.2018, außer Kraft.
Die Ehrung im Jahr 2023 (für die Leistungen des Jahres 2022) erfolgt noch nach den „Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens und der Jugend in der Gemeinde Baar-Ebenhausen“.
Die „Vereins-, Jugend- und Ehrenamtsförderrichtlinien der Gemeinde Baar-Ebenhausen“ können in der Gemeindeverwaltung Baar-Ebenhausen, Münchener Str. 55, 85107 Baar-Ebenhausen während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

 

Unter dem folgenden Link können Sie die Vereins-, Jugend- und Ehrenamtsförderrichtlinien der Gemeinde Baar-Ebenhausen einsehen:

 

Vereins-, Jugend- und Ehrenamtsförderrichtlinien der Gemeinde Baar-Ebenhausen

 

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