Verwaltungskostensatzung

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Baar-Ebenhausen
gültig ab 01.11.2019

Unter "Downloads" können Sie die Satzung der Gemeinde Baar-Ebenhausen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Baar-Ebenhausen nachlesen bzw. auf Ihren PC herunter laden.

 

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