Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2023 zum 15. Juli fällig. Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Juli kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 7. Juli schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 7. Juli ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen. Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP noch bis Sonntag, 2. Juli erfolgen und dann wieder ab Samstag, 15. Juli für künftige Forderungen.
Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.
Der AWP bittet darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.