Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das veröffentliche Formblatt zur Bewerbung, welches Sie auf der Seite https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder hier (Bewerbungsformular Schöffenwahl) angefügt finden, verpflichtend auszufüllen ist.
Weiterführende Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie ebenfalls unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen .
21.02.2023 - Bewerbungsformular Schöffenwahl
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023