Am 08.10.2023 finden in ganz Bayern wieder die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Hierfür werden zahlreiche Wahlhelfer*innen benötigt, welche die Bediensteten der Gemeinde Baar-Ebenhausen am Wahltag bei der Durchführung der Wahl sowie der Ermittlung der Ergebnisse unterstützen.
Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer*in handelt es sich um ein Ehrenamt, für welches Sie am Wahltag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Bedienstete des öffentlichen Dienstes können in der Regel hierfür auch einen Tag Dienstbefreiung bei ihrem Arbeitgeber erhalten.
Vor der Wahl erfolgt eine Wahleinweisung, in der Sie auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. Eingeplant werden sollten hier ca. 2 Stunden an einem Abendtermin vor dem 8.10.2023 (voraussichtlich Montag, 25.09.2023 oder Mittwoch, 27.09.2023).
Erfahrungen als Wahlhelfer*in sind daher nicht zwingend erforderlich.
Wichtig ist jedoch, dass Sie die nachstehenden Kriterien erfüllen (bitte vor allem die Neubewerber um Prüfung vorab):
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in bei den Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023
Wahlhelfer*innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Laut Art. 1 des Landeswahlgesetzes sind diejenigen bei der Landtagswahl wahlberechtigt, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz),
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Bayern haben
- und nicht durch einen Richterspruch (Art. 2 des Landeswahlgesetzes) von der Stimmabgabe ausgeschlossen sind.
Rückmeldung der bisherigen Wahlhelfer*innen
Die Einteilung der Wahlhelfer*innen für die o.g. Wahlen wird in Kürze beginnen. Um im Nachgang eine Vielzahl von Änderungen möglichst vermeiden zu können, werden alle bisherigen Wahlhelfer*innen (egal wie oft sie geholfen haben) um Rückmeldung gebeten, ob sie am 8.10.2023 sowie zur Wahleinweisung uneingeschränkt Zeit haben und wieder eingeteilt werden möchten.
Aufruf an neue Wahlhelfer*innen
Wenn Sie uns am 8.10.2023 bei den o.g. Wahlen unterstützen wollen, bisher aber noch nicht als Wahlhelfer*in tätig waren, dann bitten wir um entsprechende Interessensbekundung Ihrerseits an Frau Julia Stelzmüller.
Bitte teilen Sie uns auch Ihre Verfügbarkeit für die Wahleinweisung mit.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und werden versuchen, auch neue Wahlhelfer*innen bei der Einteilung zu berücksichtigen.
Spätestes Rückmeldedatum 31. Mai 2023
Ihre Rückmeldung richten Sie bitte an:
Frau Julia Stelzmüller
Tel. 08453/3205-22
E-Mail: julia.stelzmueller@baar-ebenhausen.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir erst nach diesem Zeitpunkt mit der Einteilung in die einzelnen Wahllokale beginnen und dass wir Sie erst nach Abschluss dieser Arbeiten schriftlich verständigen können, wer für welches Wahllokal berücksichtigt werden konnte.
Wir freuen uns über die Rückmeldung aller Interessierten!